Während Arbeitnehmer und Angestellte der gesetzlichen Versicherungspflicht unterliegen, können Selbständige und Freiberufler meist problemlos in eine private Krankenversicherung (PKV) wechseln.
Ausnahmen bilden bestimmte Berufsgruppen, wie Künstler und Publizisten. Wenn der Künstlersozialkasse jedoch der Nachweis erbracht wird, dass eine private Krankenversicherung abgeschlossen wurde, kann eine Befreiung erfolgen. Besonders für junge Selbstständige bieten viele private Krankenversicherer günstige Einsteigertarife an. Sie sind vergleichbar mit den Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Sie erhalten eine maßgeschneiderte Krankenversicherung, deren Beitrag sich nicht pauschal nach dem Bruttoeinkommen richtet. Es erfolgt eine individuelle Berechnung nach den gewünschten Leistungen. Dadurch sind in vielen Fällen geringere monatliche Beiträge bei besseren Leistungen möglich.
Fordern Sie deshalb unbedingt Ihren kostenlosen und unabhänigen PKV-Vergleich speziell für Selbstständige und Freiberufler an
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